Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung

Deutsches Firmenregister
Deutsches Firmenregister

Sie haben ein Schreiben des Portals „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung von selbstständigen Gewerbetreibenden bzw. zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteueridentifikationsnummern“ (www.ustid-nr.de) zur Erfassung Ihrer gewerblichen Firmendaten erhalten und wollen sich mit kompetenter Unterstützung dagegen wehren?

Das Schreiben des  Portals „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung“ sieht auf den ersten Blick seriös aus – tatsächlich handelt es sich aber um eine weitere Abofalle, die Gewerbetreibende zum Abschluss eines kostspieligen Abonnementvertrags bewegen soll.

In den folgenden Absätzen geben wir Ihnen einen ersten Überblick, um welche Art von Schreiben des Portals „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung“ es sich handelt und welche Vorgehensweisen dagegen in Betracht kommen.

Die jeweiligen Schreiben werden von der DR Verwaltung AG verschickt, die ihren Sitz am Potsdamer Platz (mittlerweile Siemensstraße 36) in Bonn hat. Seit Januar 2015 erhalten Gewerbetreibende von dem Portal „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung“ zunächst eine schriftliche Aufforderung zur Überprüfung und Angabe weiterer Daten des Gewerbeunternehmens. Wird das Formular ausgefüllt zurückgeschickt, folgt eine Rechnung.

Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung: Ein Trickformular

Bereits der Bezeichnung „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung“ verspricht Seriosität und Vertrauenswürdigkeit. Und auch die Gestaltung des Formulars stützt diesen ersten Eindruck: Um den Schriftzug „UST-IDNr.de“ sind Sterne halbmondförmig angeordnet, die Platzierung eines Strichcodes sowie Schriftart und Gestaltung des Schreibens erinnern an ein behördlich verfasstes Dokument. Doch dieser Eindruck täuscht – bei genauerem Hinsehen wird nämlich deutlich, dass es sich um ein reines Trickformular des Portals „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung“ handelt.

Um den wahren Inhalt des Schreibens zu verschleiern, beginnt das Anschreiben zunächst mit einschläfernden steuerrechtlichen Ausführungen. Damit wird der Adressat vom Lesen des Kleingedruckten abgehalten. Denn dort ist ein Passus zu finden, der die wahren Vertragsbedingungen beschreibt. Die Veröffentlichung der Gewerbedaten durch das Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung erfolgt gegen Zahlung eines jährlichen Betrags i.H.v. 393,88 € zzgl. Mehrwertsteuer, bei einer laut AGB festgeschriebenen Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Für diese zwei Jahre hat der Adressat damit insgesamt 949,34 € brutto zu bezahlen.

Dieser Teil des Schreibens wird allerdings leicht übersehen, da die Passage bzgl. der Angabe und Überprüfung der Gewerbedaten fett gedruckt und mit einzelnen Pfeilen gesondert hervorgehoben ist.

Rechnung Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung

Schickt der Adressat das unterschriebene Formular zurück, erhält er umgehend eine Rechnung, in welcher bei Ablauf der Zahlungsfrist mit der Einleitung eines Mahnverfahrens gedroht wird.

Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung: Wehren Sie sich!

Sollten Sie solch ein Schreiben bzgl. der Erfassung gewerblicher Firmendaten erhalten haben, empfehlen wir Ihnen ein offensives Vorgehen. Wir stehen Ihnen dabei als starker Partner in Bezug auf die rechtliche Durchsetzung zur Seite.

Welche verschiedenen Möglichkeiten es hierzu gibt, soll im Folgenden kurz angesprochen werden.

Fall 1:

Sie haben ein Formular von dem Portal „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung“ zugesandt bekommen und möchten sich dagegen zur Wehr setzen?

Die Zusendung solcher Formulare müssen Sie nicht dulden, da sie einen Eingriff in Ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Wir helfen Ihnen das Zusenden zu unterbinden – bereits in zahlreichen anderen Fällen haben wir erfolgreich einstweilige Verfügungen erwirkt.

Fall 2:

Sie haben das Formular des Portals „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung“ bereits unterschrieben und erhalten nun regelmäßig Rechnungen und Mahnungen?

Mit unserer Hilfe erreichen Sie, dass die geltend gemachten Forderungen mittels einer negativen Feststellungsklage abgewehrt werden.

Fall 3:

Sie haben die Rechnung für die Eintragung im Portal „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung“ bereits bezahlt?

Kein Grund zur Sorge – verklagen Sie die DR Verwaltung AG auf Rückzahlung der bereits gezahlten Beträge und auf Feststellung, dass auch für die folgenden Jahre keine Ansprüche gegen Sie bestehen.

Zusammenfassend bleibt damit zu sagen, dass Sie die Schreiben bzgl. der Eintragung im Deutschen Firmenregister keinesfalls ignorieren sollten. Vielmehr legen wir Ihnen ein offensives Vorgehen ans Herz – wir vertreten Sie dabei bundesweit!

Weitere Informationen halten wir auf unserer Website für Sie bereit.

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit. Unter anderem stammen unsere Mandanten aus den folgenden Städten: Aachen, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Braunschweig, Bremen, Chemnitz, Cottbus, Darmstadt, Düsseldorf, Dortmund, Duisburg, Essen, Frankfurt, Freiburg, Fulda, Fürth, Hannover, Hamburg, Ingolstadt, Kaiserslautern, Kassel, Koblenz, Köln, Konstanz, Krefeld, Leverkusen, Lüneburg, Mönchengladbach, München, Nürnberg, Paderborn, Potsdam